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Barrierefreiheitserklärung erstellen: kostenloser Generator für Onlineshops

Stand: 10. Oktober 2026 · kostenlos, ohne Anmeldung · Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser

Seit dem 28. Juni 2025 muss ein Onlineshop, der unter das BFSG fällt, eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Was hineingehört, steht in Anlage 3 des Gesetzes: eine Beschreibung der Dienstleistung, wie man sie nutzt, wie sie die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Diese Seite macht zwei Dinge. Schritt 1 prüft in vier Fragen, ob das BFSG für Ihren Shop überhaupt gilt. Schritt 2 schreibt die Erklärung aus Ihren Angaben, zum Kopieren in Ihren Shop.

Schritt 1: Gilt das BFSG für Ihren Shop?

Können Verbraucherinnen und Verbraucher in Ihrem Shop bestellen?

Auch wenn Sie überwiegend an Unternehmen verkaufen: Kann eine Privatperson den Checkout abschließen, lautet die Antwort Ja.

Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Teilzeitkräfte zählen anteilig, Leiharbeitnehmer zählen mit, Auszubildende nicht.

Liegt Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme bei höchstens 2 Millionen Euro?

Es genügt, wenn einer der beiden Werte höchstens 2 Mio. Euro beträgt.

Verkaufen Sie auch Geräte wie Computer, Smartphones, E-Book-Reader oder Zahlungsterminals?

Schritt 2: Ihre Angaben

Shop und Unternehmen
Was Sie verkaufen und wie

Zum Beispiel: Tee und Teezubehör. Der Satz lautet dann „… in dem Verbraucherinnen und Verbraucher Tee und Teezubehör kaufen können.“

Stand der Barrierefreiheit

Was ist umgesetzt? Kreuzen Sie nur an, was Sie geprüft haben.

Marktüberwachungsbehörde

Für Deutschland ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg. Die Anschrift stammt aus mehreren Veröffentlichungen von 2026; prüfen Sie sie vor dem Veröffentlichen auf mlbf-barrierefrei.de.

Ihre Erklärung

Wo die Erklärung hingehört

Auf eine eigene Seite, die von jeder Seite des Shops aus erreichbar ist. Üblich ist ein Link „Barrierefreiheit“ im Fußbereich, neben Impressum und Datenschutz.

Die Seite selbst muss barrierefrei sein. Das kopierte HTML enthält nur Überschriften, Absätze und Listen und übernimmt das Aussehen Ihres Themes. Aktualisieren Sie die Erklärung, wenn sich am Shop etwas Wesentliches ändert, und das Prüfdatum gleich mit.

Was die Erklärung nicht ersetzt

Die Erklärung erfüllt die Informationspflicht. Die eigentliche Pflicht ist der Shop selbst: Er muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Eine Erklärung, die „teilweise“ sagt und die Lücken offen benennt, ist ehrlich. Ein Shop, der dabei nichts behebt, bleibt angreifbar.

Wo Ihr Shop steht, zeigt eine automatische Prüfung in wenigen Minuten: fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Felder, zu schwache Kontraste. Für den ersten Überblick eignen sich WAVE, Lighthouse oder unsere kostenlose Prüfung, die die Mängel einer Seite auflistet. Automatisierte Werkzeuge finden etwa ein Drittel der Barrieren; den Rest prüft ein Mensch.

Häufige Fragen

Muss die Marktüberwachungsbehörde wirklich in die Erklärung?

Ja. Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe d BFSG verlangt „die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde“. Das ist eine deutsche Ergänzung gegenüber der EU-Richtlinie, und sie wird häufig vergessen.

Was passiert, wenn die Erklärung fehlt?

Fehlende oder unvollständige Informationen sind ein eigener Verstoß. Die Behörde setzt zunächst eine Frist; das Bußgeld kann nach § 37 BFSG bis zu 100.000 Euro betragen. Daneben kann ein Wettbewerber abmahnen. Die Erklärung ist der am schnellsten behobene Punkt.

Ich bin Kleinstunternehmen. Brauche ich trotzdem eine?

Für den Shop als Dienstleistung nicht. Die Ausnahme hat kein Ablaufdatum. Manche Shops veröffentlichen trotzdem eine Erklärung, weil Kunden danach fragen; Pflicht ist es nicht.

Muss ich die Erklärung irgendwo einreichen?

Nein. Sie wird im Shop veröffentlicht. Eine Meldung an die Behörde ist nur nötig, wenn Sie sich auf eine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung (§ 17 BFSG) berufen.

Was passiert mit meinen Angaben?

Nichts. Die Erklärung wird in Ihrem Browser erstellt. Damit nichts verloren geht, wenn Sie die Seite schließen, wird das Formular nur in Ihrem Browser zwischengespeichert. „Formular leeren“ löscht es.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Der Generator erstellt einen Text aus Ihren Angaben. Ob er auf Ihren Shop passt, und ob Ihre Angaben stimmen, prüfen Sie selbst oder lassen es anwaltlich prüfen. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026.

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